„Die heutige Anhörung im Wissenschaftsausschuss hat die Ausrichtung des neuen Hochschulgesetzes im Kern bestätigt, auch wenn in einzelnen Punkten noch Klärungsbedarf deutlich geworden ist. Das Ziel, den Rahmen der Hochschulautonomie in Hessen so tragfähig zu gestalten und weiterzuentwickeln, dass wir auch in Zukunft im Wettbewerb der Hochschulstandorte vorne mithalten können, hat eine breite Unterstützung erfahren.“ Das sagte die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Karin Wolff, im Anschluss an die Anhörung zum Gesetzentwurf, in der zahlreiche Vertreter der Hochschulen, Verbände und Institutionen Stellung zu den geplanten Änderungen bezogen. Zu den kritisierten Punkten sagte Wolff: „Natürlich müssen in einem Gesetzentwurf sehr unterschiedliche Interessen vereinbart werden. Es geht jedoch nicht darum, eine Art „Einheitshochschule“ zu schaffen, sondern die Möglichkeiten der Profilbildung zu erweitern.“
Daher werde unter anderem das Promotionsrecht für Fachhochschulen und besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen eingeführt. Wolff: „Durch das zuständige Ministerium kann dann zukünftig einer Fachhochschule ein befristetes und an Bedingungen geknüpftes Promotionsrecht für solche Fachrichtungen zuerkannt werden, in denen die Fachhochschule eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen hat. Dies entspricht auch Vorschlägen des Wissenschaftsrates und wird inhaltlich z. B. von der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) oder dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) befürwortet.“
Auch der Beitrag zum „Abbau von Stoppschildern zwischen den Bildungswegen“ durch die Aufnahme einer Experimentierklausel bei der Hochschulzulassung sei größtenteils auf Zustimmung gestoßen, insbesondere beim Handwerk. Wolff erläuterte: „Interessierten Hochschulen wollen wir es durch Rechtsverordnung im Wege von Modellversuchen ermöglichen, weitere Zugangserleichterungen für Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung gewähren zu können. Damit kommen wir auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2014 entgegen, die Regelungen für den Hochschulzugang von Studieninteressierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung weiterzuentwickeln.“
Wolff verwies nochmals auf die „herausragende“ finanzielle Ausstattung der Hochschulen in Hessen, die große Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet: „Durch den neuen Hessischen Hochschulpakt erhalten die hessischen Hochschulen ein einmaliges Maß an Planungssicherheit und Autonomie: 9 Milliarden Euro werden ihnen in den nächsten Jahren bis 2020 gesichert zur Verfügung stehen – ein historischer Höchststand und eine große Herausforderung angesichts des Schuldenabbaus. Auf diese Weise können sie die geplanten neuen Spielräume auch tatsächlich nutzen.“