CDU-Kreisvorsitzender Pentz und MdL Milde loben Bundestagsbeschluss zum „Feuerwehrführerschein“
Hintergrund der Diskussion ist, dass nach geltendem europäischem Recht Inhaber eines nach 1999 erworbenen Führerscheins der Klasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren dürfen. „Die meisten Einsatzfahrzeuge sind aber schwerer“, erläutert Milde das Problem. „Diese Situation erschwert die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste zunehmend, da für schwere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen der kostspielige Führerschein der Klasse C 1 erworben werden müsste. Und gerade in ländlichen Regionen wie dem Landkreis Darmstadt-Dieburg kann es besonders problematisch sein, wenn die Freiwilligen Feuerwehren und insbesondere die Jugendfeuerwehren nicht genügend Nachwuchs rekrutieren können.“
Aus diesem Grund hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegenüber der SPD und dem Bundesverkehrsministerium nachdrücklich für Verbesserungen eingesetzt. Nach acht Monaten Überzeugungsarbeit hat nun der Bundestag ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen: Für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen soll lediglich eine feuerwehrinterne Ausbildung und Prüfung notwendig sein. Näheres hierzu werden die Länder per Rechtsverordnung regeln. In der Gewichtsklasse zwischen 4,75 t und 7,5 t wird es eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung geben. „Diese Fahrberechtigung kann nur im Zusammenhang mit Fahrten für die Freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste eingesetzt werden. Nach zweijährigem Einsatz für diese Organisationen kann die Fahrberechtigung dann in einen vollwertigen C1-Führerschein umgewandelt werden“, so der Griesheimer CDU-Landtagsabgeordnete.
Pentz lobt die gefundene Lösung als „praxisnah und sinnvoll“. „Die Arbeit unserer Feuerwehren und Jugendfeuerwehren ist unschätzbar und darf nicht durch bürokratische Hindernisse gefährdet werden!“
Quelle: CDU Kreisverband Darmstadt-Dieburg