EU steckt nicht hinter Sprungverbot im Freibad Dieburg
Verspäteter Aprilscherz
Aus Anlass des Verbots des Sprungbetriebes im Freibad Dieburg aufgrund einer angeblichen "EU-Sprungturmverordnung" erklärt der hessische Europa-Abgeordnete Michael Gahler (CDU):
"Ich habe es für einen verspäteten Aprilscherz gehalten, als ich von der öffentlichen Diskussion um eine angebliche 'EU-Sprungturmverordnung' erfuhr, die zu einer Sperrung des Sprungbetriebes im Freibad Dieburg geführt hat. Dieser Zusammenhang ist falsch! Ein solches EU-Gesetz gibt es nicht! Auch in Zukunft will die EU das Schwimm- und Sprungvergnügen nicht einschränken.
In der Tat gibt es eine "Europäische Norm" als technische Regel für Schwimmbadgeräte, wie die Deutsche Gesellschaft für das Bäderwesen klarstellt. In Deutschland ist dies die Norm DIN EN 13451. Die beschäftigt sich unter anderem mit der Ausrichtung von Sprunganlagen, die lediglich eine Empfehlung ist. Das Sprung-Vergnügen soll hierdurch also nicht eingeschränkt werden.
Bei DIN- und EN-Normen handelt es sich nicht um Gesetzgebung der Europäischen Union, sondern um technische Standards."
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