Als „konsequente Fortsetzung unseres Erfolgskurses in der Hochschulpolitik“ fasste heute in Wiesbaden die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Karin Wolff, die wesentlichen Eckpunkte des heute verabschiedeten neuen Hessischen Hochschulgesetzes zusammen. „Gerade in einer sich ständig wandelnden Hochschullandschaft und angesichts der bislang stets steigenden Studentenzahlen muss der rechtliche Rahmen beständig weiterentwickelt werden. So ist seit der letzten Novellierung des Hochschulgesetzes im Jahr 2009 die Zahl der Studenten in Hessen von rund 186.000 auf mittlerweile 244.000 gestiegen. Mit dem neuen Gesetz gestalten wir den Rahmen der Hochschulautonomie in Hessen tragfähig und entwickeln ihn weiter, so dass wir auch in Zukunft im Wettbewerb der Hochschulstandorte vorne mithalten können.“
So werde etwa im Interesse besonders qualifizierter Fachhochschulabsolventen das Promotionsrecht an Fachhochschulen deutlich gestärkt. „Durch das Wissenschaftsministerium kann nun zukünftig einer Fachhochschule ein befristetes und an Bedingungen geknüpftes Promotionsrecht für solche Fachrichtungen zuerkannt werden können, in denen sie eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen hat“, so Wolff.
„Wir stärken auch die Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses: Anstelle der bisherigen Juniorprofessur wird nun ein eigenständiger „tenure track“ geschaffen, der Nachwuchswissenschaftlern eine gesicherte Perspektive auf eine Lebenszeitprofessur oder eine höherwertige Professur nach einer Bewährungsphase eröffnet“, erläuterte Wolff. Die Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur erfolge nach Feststellung der Bewährung in Forschung und Lehre in einer höchstens sechsjährigen „Tenure“-Phase; die Bewährungsfeststellung erfolgt in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren unter Beteiligung Externer.
Als Beitrag zum „Abbau von Stoppschildern zwischen den Bildungswegen“ bewertete Wolff die Aufnahmen einer Experimentierklausel bei der Hochschulzulassung. „Interessierten Hochschulen ermöglichen wir es durch Rechtsverordnung im Wege von Modellversuchen, weitere Zugangserleichterungen für Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung gewähren zu können. Damit kommen wir auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2014 entgegen, die Regelungen für den Hochschulzugang von Studieninteressierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung weiterzuentwickeln. Den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung hat das zuständige Ministerium auch bereits vorgelegt.“
Auch Anregungen aus der umfangreichen Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst habe man in den weiteren Beratungen aufgenommen. „Durch einen Verweis auf das Verwaltungskostengesetz wird es den Hochschulen beispielsweise ermöglicht, auf die Gasthörerbeiträge zu verzichten. Flüchtlingen wird es so erleichtert, als Gasthörer die Hochschule zu besuchen. Zudem wird klargestellt, dass die Berufung in eine Qualifikationsprofessur ohne Entwicklungszusage die Ausnahme darstellen soll“, so die CDU-Politikerin.
Wolff hob in Rahmen der Plenardebatte nochmals hervor, dass die den Hochschulen in Hessen eingeräumte Handlungsfreiheit ohne entsprechende finanzielle Ausstattung „nur auf dem Papier“ stehen würde. „Durch den neuen Hessischen Hochschulpakt erhalten die hessischen Hochschulen ein einmaliges Maß an Planungssicherheit und Autonomie: 9 Milliarden Euro werden ihnen in den nächsten Jahren bis 2020 gesichert zur Verfügung stehen – ein historischer Höchststand und eine große Herausforderung angesichts des Schuldenabbaus. Auf diese Weise können sie die ihnen gesetzlich eingeräumten Spielräume auch tatsächlich nutzen“, erklärte Wolff.
„Zusammen mit den weiteren Programmen wie LOEWE, der kürzlich vorgestellten Weiterführung von HEUREKA und dem neuen Programm „HEUREKA II“ ab 2021 sowie dem heute hier verabschiedeten neuen rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir eine gute Grundlage, um auch zukünftig als Forschungs- und Wissenschaftsstandort in der Spitzengruppe spielen zu können“, so Wolff abschließend.