Der Beschluss ist im Zusammenhang zu sehen mit der Vereinbarung, dass die Türkei die illegale Ausreise von Flüchtlingen nach Griechenland unterbindet. Durch diese Vereinbarung, dass aufgegriffene Flüchtlinge in die Türkei zurücküberstellt werden, ist das Geschäftsmodell der Schleuser zum Erliegen gekommen. Es erreichen kaum mehr Flüchtlinge die griechischen Inseln. In dem Zusammenhang ist folgendes wichtig: bis zum vorgesehenen Inkrafttreten ab Juli muss die Türkei die noch fehlenden Bedingungen erfüllen. Auch ansonsten besteht kein Anlass zur Beunruhigung:
1. Wir gewähren mit der Visumfreiheit den Türken nur das, was sie uns schon seit Jahren gewähren.
2. Visumbefreiung gestattet einen Aufenthalt für maximal 90 Tage und beinhaltet kein Recht auf Arbeit.
3. Nur wer einen biometrischen Pass besitzt, darf visumfrei einreisen. Von den 80 Millionen Türken sind das derzeit nur 2 Millionen.
4. Die Türkei wird nicht Teil des Schengen-Raums, d.h. bei der Einreise findet eine Kontrolle statt. Wer im Schengen-Computer als unerwünscht registriert ist, darf nicht einreisen.
5. Bereits bisher wurden 95% der Visaanträge positiv beschieden, d.h. insbesondere die regelmäßig Einreisenden haben die genehmigte Aufenthaltsdauer nicht überschritten, sonst wäre die Verweigerungsrate deutlich höher.
6. Ein Notfallmechanismus, den die Europäische Kommission auslösen kann, wenn ein massiver Missbrauch festzustellen wäre, kann die Visumbefreiung auch wieder aussetzen.