Der sechsspurige Ausbau der A5 zwischen Darmstadt und Heppenheim wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030, den das Bundeskabinett am 3. August 2016 beschlossen hat, lediglich in die nachrangige Dringlichkeitskategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ aufgenommen. Mit einer Realisierung der Ausbaumaßnahme ist damit erst nach 2030 zu rechnen. „Das ist für uns als südhessische CDU nicht akzeptabel“, so der CDU-Bezirksvorsitzende Dr. Michael Meister.
Bild: CDU Deutschlands / Markus Schwarze Angesichts der immensen Bedeutung und der attestierten Wirtschaftlichkeit dieses Ausbauprojektes ist die erfolgte nachrangige Einstufung weder verständlich noch nachvollziehbar. Die A5 ist eine ganz zentrale Verkehrsader für die Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar – und damit für die Bürger und die Wirtschaft in unserer Region. Aber auch aus überregionaler Sicht hat die A5 – als Teil einer der wichtigsten durchgehenden Nord-Süd-Autobahnverbindungen Deutschlands und Europas – einen enorm hohen Stellenwert.
Leistungsfähige, gut vernetzte und ausgebaute Verkehrswege sind unverzichtbar für eine prosperierende Volkswirtschaft. Ein funktionierendes Verkehrssystem ermöglicht Mobilität, die eine Grundvoraussetzung ist für Wirtschaftswachstum, für die Entwicklung von Regionen und damit auch für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes.
Schon heute ist die A5 in unserer Region aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens regelmäßig von Staus und zäh fließendem Verkehr betroffen. Mit den vorhandenen vier Fahrstreifen lassen sich die derzeitigen Verkehrsmengen schlichtweg nicht störungsfrei bewältigen. Und das gilt erst recht im Hinblick auf die zukünftigen, weiter ansteigenden Verkehrsstärken in diesem A5-Abschnitt. Das hat einen volkswirtschaftlichen Schaden zur Folge, der nicht nur unsere Region trifft, sondern der sich auch überregional auswirkt.
„Nach alledem ist es zwingend notwendig, die A5 zwischen Darmstadt und Heppenheim bereits in absehbarer Zeit leistungsfähiger zu machen. Hierfür müssen im neuen Bedarfsplan die entsprechenden Weichen gestellt werden“, so Dr. Meister.
Hintergrund: Auf der Basis des Bundesverkehrswegeplans wurde der Entwurf des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen erstellt. Der Bedarfsplan – als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz – wird derzeit vom Deutschen Bundestag beraten und nach Abschluss der Beratungen als verbindliche Planungsgrundlage beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wird sich über den Herbst 2016 erstrecken.