Die Notaufnahmen von Krankenhäusern werden immer wieder mit der Tatsache konfrontiert, dass sie Menschen helfen müssen, die Opfer von interpersoneller Gewalt auch im häuslichen Bereich geworden sind. Natürlich ist es zunächst einmal die Aufgabe des medizinischen Personals, hier auch medizinische Hilfe zu leisten. Daneben ist aber auch eine psychosoziale Ersthilfe sehr wichtig.
Bild: Tobias Koch So geht es zum Beispiel neben der Vermittlung von Kontakten zu passenden Institutionen wie Opferschutzorganisationen, Beratungsstellen und Gesundheitseinrichtungen auch darum, eine gerichtsverwertbare Dokumentation der Verletzungen zu erstellen, die im Falle einer Anzeige oder von Ermittlungen auf Anforderung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden kann.
Hierzu ist geschultes Personal erforderlich, das in der Lage ist, Verletzun-gen, Verletzungsfolgen sowie Beweisstücke und Spuren gerichtsverwert-bar zu dokumentieren. In verschiedenen Landkreisen Hessens, so in den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Vogelsberg, gibt es bereits Schutzambulanzen als Angebote zur Verbesserung der Situation von Gewaltopfern. Dabei spielen weder das Geschlecht, noch die Religion oder die Nationalität der Schutzsuchenden eine Rolle. Diese Einrichtungen sind dort auch eine Anlaufstelle bei Gewalt in der Pflege.
In der GeNoaH-Studie (Gewalt in Notaufnahmen Hessen) der Hochschule Fulda, an der auch die Notaufnahme des Klinikums Darmstadt teilgenommen hatte, wurden allein in Darmstadt in der Zeit zwischen dem 28. Februar 2011 und dem 27. März 2011 bei 210 von 1.882 Patienten Gewaltopfer erkannt. 4,3 % benötigten eine akute Behandlung und 9 % eine Therapie über einen längeren Zeitraum (12 Monate).
Eine solche Schutzambulanz sollte nach Auffassung der CDU-Kreispolitiker im Kreistag auch an die Notaufnahme der Kreisklinik Groß-Umstadt gekoppelt werden. Hier ist es allerdings wichtig, Ärzte und Pfle-gekräfte durch geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für foren-sische Diagnostik („Forensic Nursing“) zu schulen, damit entsprechende Fälle auch erkannt werden, wenn sie von den Betroffenen nicht unmittel-bar angezeigt werden, damit diesen auch mit einer angemessenen Bera-tung geholfen werden kann. Natürlich darf dabei nichts gegen den Willen der Opfer geschehen.
„Die Schutzambulanz trägt aber so in ihrer Organisationsform in gewisser Weise zur Schließung einer Versorgungslücke im Gesundheitsschutz bei. Sie unterstützt die Opfer interpersoneller Gewalt dabei, strafrechtliche, zivilrechtliche oder sozialrechtliche Schritte einzuleiten - wenn sie dies möchten“, wie es der Oberbürgermeister der Stadt Fulda Dr. Heiko Wingenfeld formuliert.
Die Christdemokraten werden in der kommenden Kreistagssitzung den Landrat durch einen Antrag auffordern, die Einrichtung einer Schutzambulanz in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses in Groß-Umstadt zu prüfen. Der Antrag beinhaltet auch die Frage, welche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Schutzambulanz an der Kreisklinik gegeben sein müssen. Weiterhin wird er aufgefordert, auch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt über die gemeinsame Einrichtung einer Schutzambulanz in Darmstadt zu beraten, sodass sowohl die Bürgerinnen und Bürger im Westkreis als auch im Ostkreis eine solche Einrichtung in erreichbarer Nähe aufsuchen können.
Dem Kreistag ist im Anschluss an die Sommerpause über den Sachstand der Prüfung und der Beratungen mit dem Oberbürgermeister zu berich-ten.