Das Thema Straßenbeiträge hat wie viele Menschen in Hessen auch den Hessischen Landtag in Wiesbaden stark beschäftigt. Um eine optimale und sachorientierte Lösung zu finden, haben sich die Landtagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu einem 5-Punkte Maßnahmen-Paket geeinigt. Hierzu erklärten die heimischen Landtagsabgeordneten aus Darmstadt-Stadt und Darmstadt-Dieburg, Karin Wolff, Irmgard Klaff-Isselmann und Manfred Pentz:
Irmgard Klaff-Isselmann: „Wir greifen die Sorgen und Bedürfnisse der Grundstücksbesitzer und die der Kommunen auf. So gibt es individuelle Härten, bei denen Anwohner mit hohen Beitragsrechnungen belastet werden. Genau dieser Thematik haben wir uns angenommen. Für die Anwohner besteht die Möglichkeit von erheblichen Verbesserungen und Entlastungen. Die Möglichkeit für Ratenzahlungen wird erheblich verbessert. Anstatt Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre, sind nun Ratenzahlungen bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich.“
Manfred Pentz: „Für die Kommunalen Spitzenverbände hat vor allem die kommunale Selbstverwaltung Priorität. Auch diesem Bedürfnis tragen wir mit unserem Maßnahmenpaket Rechnung. Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und unterliegen in ihrer Ausgestaltung der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Das werden wir – auch im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik – beibehalten. Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir finanziell unter die Arme. Mit einem einmaligen pauschalisierten Kostenausgleich in Höhe von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt sich das Land an den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.“
Karin Wolff: „Zu dieser Entscheidungsfreiheit gehört aber auch die Möglichkeit selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln die Straßen saniert werden sollen. Wir sind überzeugt davon, dass bedarfsgerechte und bürgernahe Entscheidungen direkt vor Ort in den Kommunen am besten getroffen werden können. Wir vereinfachen die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen ‚funktionalen Zusammenhang‘ verbunden sein, diese Voraussetzung streichen wir, um beispielsweise zu ermöglichen, ganze Ortsteile zu einem Berechnungsgebiet zusammen zu fassen.“
Klaff-Isselmann, Wolff und Pentz sind sich einig, dass sie weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Kommunen mit dem Thema alleine lassen wollen, sondern mit Beteiligung aller die bestmögliche Lösung finden werden.