Vergangenen Dienstag referierte Herr Martin Günther im Restaurant „Dubrovnik“ in Darmstadt über die Einführung der „Unterrichtsgarantie Plus – für eine verlässliche Schule“ an den Schulen in Hessen für das kommende Schuljahr. Anwesend waren Vertreter von Schulen, Schulämtern und hiesige Stadtverordnete. Die „verlässliche Schule“ wurde in einem zweijährigen Pilotprojekt an Schulen der hessischen Bergstraße getestet – mit großem Erfolg. Im Fall einer Hauptschule bildete ein auserwählter Pädagogenkreis aus Industrie und diversen gesellschaftlichen Einrichtungen den Vertretungspool. Die Vertretungskräfte wurden offen von den Schülerinnen und Schülern angenommen. Die unterschiedliche berufliche Herkunft der Pädagogen führte zu einer Bereicherung des Unterrichts bzw. Schullebens, was mit Aussagen der Schüler wie „wann haben wir mal endlich wieder Vertretungsunterricht?“ quittiert wurde. In Hessen gibt es derzeit ca. 1.850 Schulen, 50.000 Lehrkräfte und 661.000 Schülerinnen und Schüler, die von obigem Konzept betroffen sind. In den vergangenen Jahren wurden mehrere tausend Lehrerinnen und Lehrer neu eingestellt sowie das Vertretungsbudget kontinuierlich erhöht. Trotzdem gibt es noch einen minimalen Unterrichtsausfall bedingt durch Krankheit, Wanderfahrten und Sonstigem (Fortbildungen etc.). Dieser verbleibende Anteil von Unterricht, der flexibel durch zusätzliches Personal abgedeckt werden sollte, beträgt ca. 3%. Aus diesem Grund ist jede Schule gehalten ein eigenes Vertretungskonzept zu erarbeiten, um einen Vertretungspool aufzubauen. Dafür erhöht das Land Hessen die Vertretungsmittel auf 42 Mio. EUR ab dem Haushaltsjahr 2006. Auf jeden einzelnen fest angestellten Lehrer entfallen damit 1000,- EUR im Jahr, d. h. insgesamt 30 Mio. EUR für die Schulen und 12 Mio. EUR erhalten die staatlichen Schulämter zum Aufbau eines langfristigen Vertretungsunterrichts. Die Mittel können verwendet werden für Arbeitsverträge auf Stundenbasis, Verträgen mit Vereinen bzw. privatwirtschaftlichen Einrichtungen und für Mehrarbeitsvergütungen fest angestellter Lehrer. Darüber hinaus können bis zu 10% der Mittel für Unterrichtsmaterialien ausgegeben werden. Für diese Zwecke wird das Hessische Schulgesetz geändert, so dass u. a. weitere Angebote neben Unterricht zulässig werden. Hinsichtlich der externen Vertretungskräfte erlässt das Kultusministerium eine Rechtsverordnung mit Regelungen hinsichtlich der Eignung, Personalauswahl, Vergütung etc. Die Arbeitsrahmenvereinbarung und der befristete Arbeitsvertrag regeln die Ausgestaltung der Details mit der temporären Vertretungskraft. Insgesamt kann festgehalten werden, dass das Projekt „(…) verlässliche Schule“ für die Eltern und Schüler eine absolute Planungssicherheit verspricht. Dies ist insbesondere bei der Berufstätigkeit von beiden Elternteilen von Vorteil. Die Eltern können sich darauf verlassen, dass trotz kurzfristigen Ausfalls der eingesetzten Lehrkraft eine kompetente Vertretung kurzfristig gegeben werden kann. Bei längerfristigem Ausfall der Lehrkraft wird zeitlich unmittelbar Fachunterricht erteilt, um somit die zeitlich vorgesehene Vermittlung von Fachinhalten zu gewährleisten. Das Vorhaben „verlässliche Schule“ kann damit schon jetzt als voller Erfolg gewertet werden. Quelle: ACDL Kreisverband Darmstadt-Dieburg